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lehre:sose2019:sozialwissmeth:analysen:tandem11

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lehre:sose2019:sozialwissmeth:analysen:tandem11 [2019/09/15 21:46]
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 ==== Geltungsbegründung ==== ==== Geltungsbegründung ====
 Geltungsbegründung meint laut Flick, wie der/die Forscher_in vorgehen müsse, um die Qualität der Ergebnisse seiner/ihrer Forschung abzusichern und zu beweisen. Dazu trete ins Interesse, wie Evidenzen entstehen und wie sich diese stützen sowie darstellen lasse (vgl. Flick, 1995, S.167). Das Ziel laute also, "den kreativen Umgang des Forschers mit seinem Material durch mehr oder minder formale Schritte und Kriterien im Sinne kontrollierter Subjektivität nachvollziehbar werden zu lassen" (Flick, 1995, S.167). Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Sinne qualitativer Sozialforschung die klassischen Gütekriterien auf die Forschung bezogen werden. Die Forscherin zieht zur Bestimmung der Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse (Reliabilität) das Verfahren der "Interkodierreliabilität" heran, welches laut Mayring allerdings problematisch sei (vgl. Mayring, 2010, S.117). In Bäslers Studie wird als Methode der Validität das "Außenkriterium" angewendet, bei der ähnliche Untersuchungen zum Vergleich herangezogen werden (vgl. Bäsler, 2019, S.76). Das Kriterium der Objektivität wird außer Acht gelassen. Gütekriterien werden in Bäslers Studie zwar thematisiert, jedoch nur dürftig. Grund hierfür könnte sein, dass die klassischen Gütekriterien ursprünglich für standardisierte Forschung konzipiert wurden und lediglich modifiziert auf qualitative Forschungsdesigns bezogen werden können (vgl. Flick, 2014, S.412). Um dennoch die Qualität qualitativer Forschung zu bestimmen, sollen dementsprechend weitere Kernkriterien zur Überprüfung herangezogen werden (vgl. Steinke, 2013, S.319f.). In diesem Zusammenhang sind die intersubjektive Nachvollziehbarkeit, die empirische Verankerung sowie die Limitation von Bedeutung. Bäsler wählt als Methode der Datenauswertung die qualitative Inhaltsanalyse, die sich laut Mayring zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit größerer Datenmengen eigne (vgl. Mayring & Hurst, 2005, S.436). Steinke betont weiterhin, dass die Dokumentation des Forschungsprozesses als Hauptmerkmal gesehen werden könne (vgl. Steinke, 2013, S.324). Die Studie von Bäsler lässt keinen der von Steinke angeführten Punkte außer Acht, was die Dokumentation des Forschungsprozesses angeht. In Kapitel 1 "Theoretischer Rahmen und Fragestellung" wurden die Vorverständnisse von Bäsler dargestellt (vgl. Bäsler, 2019, S.9f.). Die Dokumentation der Erhebungsmethoden, Transkriptionsregeln, Daten, Auswertungsmethoden, Informationsquellen, Entscheidungen und Problemen wird stringent beachtet, wodurch Transparenz erzeugt wird. "Transparenz wird", so Flick, "nur dann geschaffen, wenn Forschung im Sinne der größtmöglichen Nachvollziehbarkeit auch so dargestellt wird, dass Leser die methodischen Entscheidungen und Vorgehensweisen einer Studie möglichst detailliert beurteilen können" (Flick, 2014, S. 421).  Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein kodifiziertes Verfahren, was einerseits dem Leser die Überprüfung der Nachvollziehbarkeit erleichtere (vgl. Steinke, 2013, S. 326) und mit der andererseits gewährleistet werde, dass die Erkenntnisse empirisch verankert sein (vgl. Steinke, 2013, S. 328). Im Schluss der Forschungsarbeit werden zudem die Grenzen thematisiert. Steinke beschreibt Limitation als Kriterium, welches "die Verallgemeinerbarkeit einer im Forschungsprozess entwickeln Theorie herausfinde und prüfe" (Steinke, 2013, S. 329). Positiv zu erwähnen ist, dass in Bäslers Forschungsarbeit insbesondere auf die Grenzen der Aussagekraft des Ergebnisses eingegangen wird, da die befragten Lehramtsstudenten laut Bäsler in ihrem Referendardienst in einem längsschnittlichen Forschungsdesign hätten weiterbefragt werden müssen, um die Forschungsfrage endgültig zu beantworten (vgl. Bäsler, 2019, S. 187).  Geltungsbegründung meint laut Flick, wie der/die Forscher_in vorgehen müsse, um die Qualität der Ergebnisse seiner/ihrer Forschung abzusichern und zu beweisen. Dazu trete ins Interesse, wie Evidenzen entstehen und wie sich diese stützen sowie darstellen lasse (vgl. Flick, 1995, S.167). Das Ziel laute also, "den kreativen Umgang des Forschers mit seinem Material durch mehr oder minder formale Schritte und Kriterien im Sinne kontrollierter Subjektivität nachvollziehbar werden zu lassen" (Flick, 1995, S.167). Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Sinne qualitativer Sozialforschung die klassischen Gütekriterien auf die Forschung bezogen werden. Die Forscherin zieht zur Bestimmung der Zuverlässigkeit ihrer Ergebnisse (Reliabilität) das Verfahren der "Interkodierreliabilität" heran, welches laut Mayring allerdings problematisch sei (vgl. Mayring, 2010, S.117). In Bäslers Studie wird als Methode der Validität das "Außenkriterium" angewendet, bei der ähnliche Untersuchungen zum Vergleich herangezogen werden (vgl. Bäsler, 2019, S.76). Das Kriterium der Objektivität wird außer Acht gelassen. Gütekriterien werden in Bäslers Studie zwar thematisiert, jedoch nur dürftig. Grund hierfür könnte sein, dass die klassischen Gütekriterien ursprünglich für standardisierte Forschung konzipiert wurden und lediglich modifiziert auf qualitative Forschungsdesigns bezogen werden können (vgl. Flick, 2014, S.412). Um dennoch die Qualität qualitativer Forschung zu bestimmen, sollen dementsprechend weitere Kernkriterien zur Überprüfung herangezogen werden (vgl. Steinke, 2013, S.319f.). In diesem Zusammenhang sind die intersubjektive Nachvollziehbarkeit, die empirische Verankerung sowie die Limitation von Bedeutung. Bäsler wählt als Methode der Datenauswertung die qualitative Inhaltsanalyse, die sich laut Mayring zur intersubjektiven Nachvollziehbarkeit größerer Datenmengen eigne (vgl. Mayring & Hurst, 2005, S.436). Steinke betont weiterhin, dass die Dokumentation des Forschungsprozesses als Hauptmerkmal gesehen werden könne (vgl. Steinke, 2013, S.324). Die Studie von Bäsler lässt keinen der von Steinke angeführten Punkte außer Acht, was die Dokumentation des Forschungsprozesses angeht. In Kapitel 1 "Theoretischer Rahmen und Fragestellung" wurden die Vorverständnisse von Bäsler dargestellt (vgl. Bäsler, 2019, S.9f.). Die Dokumentation der Erhebungsmethoden, Transkriptionsregeln, Daten, Auswertungsmethoden, Informationsquellen, Entscheidungen und Problemen wird stringent beachtet, wodurch Transparenz erzeugt wird. "Transparenz wird", so Flick, "nur dann geschaffen, wenn Forschung im Sinne der größtmöglichen Nachvollziehbarkeit auch so dargestellt wird, dass Leser die methodischen Entscheidungen und Vorgehensweisen einer Studie möglichst detailliert beurteilen können" (Flick, 2014, S. 421).  Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein kodifiziertes Verfahren, was einerseits dem Leser die Überprüfung der Nachvollziehbarkeit erleichtere (vgl. Steinke, 2013, S. 326) und mit der andererseits gewährleistet werde, dass die Erkenntnisse empirisch verankert sein (vgl. Steinke, 2013, S. 328). Im Schluss der Forschungsarbeit werden zudem die Grenzen thematisiert. Steinke beschreibt Limitation als Kriterium, welches "die Verallgemeinerbarkeit einer im Forschungsprozess entwickeln Theorie herausfinde und prüfe" (Steinke, 2013, S. 329). Positiv zu erwähnen ist, dass in Bäslers Forschungsarbeit insbesondere auf die Grenzen der Aussagekraft des Ergebnisses eingegangen wird, da die befragten Lehramtsstudenten laut Bäsler in ihrem Referendardienst in einem längsschnittlichen Forschungsdesign hätten weiterbefragt werden müssen, um die Forschungsfrage endgültig zu beantworten (vgl. Bäsler, 2019, S. 187). 
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