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lehre:sose2018:sozialwissmeth:analysen:leimbach:tandem11

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lehre:sose2018:sozialwissmeth:analysen:leimbach:tandem11 [2018/09/15 12:02]
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 ==== Geltungsbegründung ==== ==== Geltungsbegründung ====
  
-Fähnrichs Vorgehen empfinden wir allgemein als strukturiert und gut durchdacht, die kodierten Daten werden immer „weiter im Prozess des Vergleichs einbezogen“ (Flick 2009, S. 277). Dies führt zu einer hohen Vergleichbarkeit der Fälle und ist demnach wichtig, um verallgemeinerbare Aussagen treffen zu können. (vgl. ebd., S. 275 f.) Wie im Kapitel "Interpretation der Daten" schon angeschnitten wurde, bildete Fähnrich verschiedene Typen, um sie anschließend miteinander vergleichen zu können. Mithilfe der drei resultierenden //Lebenslagentypen// gelingt es Fähnrich, Thesen dahingehend aufzustellen, welche Maßnahmen nötig sind, damit die Jugendlichen wieder ein straffreies Leben führen könnten. (vgl. Fähnrich 2010, S. 216 und 218) Positiv bewerten wir hier vor allem Fähnrichs Intention, dass eine zusätzliche pädagogische Unterstützung in jedem Fall empfehlenswert ist. (vgl. ebd.) Allerdings sehen wir auch eine Grenze hinsichtlich der Verallgemeinerung, da sich Fähnrich bei seiner Studie auf individuelle Personagramme der Jugendlichen bezieht, die wiederum nicht einheitliche Kriterien enthielten. (vgl. Fähnrich 2010, S. 109) Die daraus entwickelten Thesen sind deshalb immer im Kontext der Materialien zu betrachten. (vgl. Flick 2009, S. 275) Deshalb ist diesbezüglich, auch nach Meinung Fähnrichs, eine generelle Aussage zu allen straffälligen Jugendlichen, erst nach einer umfangreichen durchgeführten Studie möglich. (vgl. Fähnrich 2010, S. 219)  +Fähnrichs Vorgehen empfinden wir allgemein als strukturiert und gut durchdacht, die kodierten Daten werden immer „weiter im Prozess des Vergleichs einbezogen“ (Flick2009, S. 277). Dies führt zu einer hohen Vergleichbarkeit der Fälle und ist demnach wichtig, um verallgemeinerbare Aussagen treffen zu können. (vgl. ebd., S. 275 f.) Wie im Kapitel "Interpretation der Daten" schon angeschnitten wurde, bildete Fähnrich verschiedene Typen, um sie anschließend miteinander vergleichen zu können. Mithilfe der drei resultierenden //Lebenslagentypen// gelingt es Fähnrich, Thesen dahingehend aufzustellen, welche Maßnahmen nötig sind, damit die Jugendlichen wieder ein straffreies Leben führen könnten. (vgl. Fähnrich2010, S. 216 und 218) Positiv bewerten wir hier vor allem Fähnrichs Intention, dass eine zusätzliche pädagogische Unterstützung in jedem Fall empfehlenswert ist. (vgl. ebd.) Allerdings sehen wir auch eine Grenze hinsichtlich der Verallgemeinerung, da sich Fähnrich bei seiner Studie auf individuelle Personagramme der Jugendlichen bezieht, die wiederum nicht einheitliche Kriterien enthielten. (vgl. Fähnrich2010, S. 109) Die daraus entwickelten Thesen sind deshalb immer im Kontext der Materialien zu betrachten. (vgl. Flick2009, S. 275) Deshalb ist diesbezüglich, auch nach Meinung Fähnrichs, eine generelle Aussage zu allen straffälligen Jugendlichen, erst nach einer umfangreichen durchgeführten Studie möglich. (vgl. Fähnrich2010, S. 219)  
 ==== Forschung als Diskurs ==== ==== Forschung als Diskurs ====
  
-Forschung als Diskurs bezieht sich immer auf das //Subjektverständnis//, also ob und wie weit die Proband*innen in die Forschung miteinbezogen werden. Dieser Prozess kann in Schritte eingeteilt werden. Fähnrich bat die Jugendlichen vor den Interviews um ihre Zustimmung, für die Nutzung ihrer Aussagen (vgl. Fähnrich, 2010, S. 120), was unter den Begriff der //kommunikativen Validierung// fällt. Diese bezeichnet „die Einbeziehung der Akteure […] in den weiteren Forschungsprozess“ (Flick, 2014, S. 495) und ist in den ersten beiden Schritten des Prozesses verhaftet.  +Forschung als Diskurs bezieht sich immer auf das //Subjektverständnis//, also ob und wie weit die Proband*innen in die Forschung miteinbezogen werden. Dieser Prozess kann in drei Schritte eingeteilt werden. Fähnrich bat die Jugendlichen vor den Interviews um ihre Zustimmung, für die Nutzung ihrer Aussagen (vgl. Fähnrich, 2010, S. 120), was unter den Begriff der //kommunikativen Validierung// fällt. Diese bezeichnet „die Einbeziehung der Akteure […] in den weiteren Forschungsprozess“ (Flick, 2014, S. 495) und ist in den ersten beiden Schritten des Prozesses verhaftet.  
 Forscher*innen können die erhobenen Daten den Proband*innen rückmelden oder ihnen einen Zugang erschaffen. Der zweite Schritt beinhaltet das Einbeziehen der Erforschten in die „Interpretation der Daten“ (Flick, 1995, S. 170). Im Falle, dass die //kommunikative Validierung// nicht erfolgte, sollten die Erforschten nach dem Forschungsabschluss eine Rückmeldung erhalten. (vgl. ebd.) Forscher*innen können die erhobenen Daten den Proband*innen rückmelden oder ihnen einen Zugang erschaffen. Der zweite Schritt beinhaltet das Einbeziehen der Erforschten in die „Interpretation der Daten“ (Flick, 1995, S. 170). Im Falle, dass die //kommunikative Validierung// nicht erfolgte, sollten die Erforschten nach dem Forschungsabschluss eine Rückmeldung erhalten. (vgl. ebd.)
 Wir bewerten als kritisch, dass in der Studie nicht ersichtlich ist, inwieweit Fähnrich dies umgesetzt hat. Lediglich wurde die Anonymität der Proband*innen gewährleistet und die Ergebnisse nach Vollendung der Forschung öffentlich gemacht, sowie an das hessische Polizeipräsidium weitergegeben. (vgl. Fähnrich, 2010, S. 105)  Wir bewerten als kritisch, dass in der Studie nicht ersichtlich ist, inwieweit Fähnrich dies umgesetzt hat. Lediglich wurde die Anonymität der Proband*innen gewährleistet und die Ergebnisse nach Vollendung der Forschung öffentlich gemacht, sowie an das hessische Polizeipräsidium weitergegeben. (vgl. Fähnrich, 2010, S. 105) 
lehre/sose2018/sozialwissmeth/analysen/leimbach/tandem11.1537005775.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/04 21:36 (Externe Bearbeitung)